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BAG, 10.07.1957 - GS 1/57, 1 AZR 434/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einspruch gegen Versäumnisurteil - Schriftliche Einlegung - Abgabe einer Erklärung - Niederschrift bei Geschäftsstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 13.07.1955 - II LA 509/54
- BAG, 10.07.1957 - GS 1/57, 1 AZR 434/55
- BAG, 25.10.1957 - 1 AZR 434/55
Papierfundstellen
- BAGE 4, 207
- NJW 1957, 1652
- DB 1957, 687
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.10.1957 - 1 AZR 434/55
Pflichten bei Zeugnis- und Auskunftserteilung
Auszug aus BAG, 10.07.1957 - GS 1/57
Bei dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts ist der Rechtsstreit Land Hessen ./. Locke - 1 AZR 434/55 - anhängig.Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts ist der Ansicht, daß das Urteil im Prozeß 1 AZR 434/55 zunächst von der Entscheidung folgender Rechtsfrage abhängt:.
- BAG, 16.03.1962 - GS 1/61
Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten …
Der Große Senat hat nach seiner ständigen Rechtsprechung aus Anlaß dieser Anrufung nur nachzuprüfen, ob die ihm vorgelegten Fragen im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG solche von "grundsätzlicher Bedeutung" sind (vgl. BAG 1, 291 [294] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 3, 1 [2] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG; BAG 3, 66 [69] = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG; BAG 3, 245 [247] = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG; BAG 4, 207 [208] = AP Nr. 5 zu § 64 ArbGG 1953; BAG 6, 149 [150] = AP Nr. 61 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 8, 285 [289, 290] = AP Nr. 21 zu § 616 BGB; BAG 8, 314 [316] = AP Nr. 22 zu § 616 BGB; BAG 10, 64 [66, 67] = AP Nr. 16 zu § 620 EGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 17.05.1968 - 1 AZR 339/67
Verwerfung eines Einspruchs - Versäumnisurteil des Bundesarbeitsgerichts - …
Der von dem Kläger gegen das Versäumnisurteil selbst eingelegte Einspruch, ist datier unzulässige Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts bat in seinem Urteil vom 10» Juli 1957 (BAG 4, 207 = AP Ir. 5 zu § 64 ArbGG 1955) zwar entschieden, daß der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts auch durch die Partei selbst eingelegt werden kann» Dies gilt jedoch nicht für den Einspruch gegen ein Versäumnisurtoil des Bundesarbeitsgerichts als Revisionsgericht; § 59 ArbGG ist in § 72 Abs» 4 ArbGG nicht angezogen (BAG AP Nr» 44 zu § 72 ArbGG 1953)».